Infos Schuljahr 23/24
Für Eltern
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Infos zum neuen Schuljahr
Informationen und Formulare
zum Herunterladen
- Informationen zur Anmeldung
- Informations- und Anmeldeformulare
- Anmeldung zur Einschulungsfeier
- Anschreiben zum ersten Schultag Jahrgang 5
- Anmeldung eines Schülers (Schüleraufnahmebogen)
- Anmeldung eines Schülers (Schüleraufnahmebogen dreisprachig)
- Masernschutzgesetz
- Datenschutz IServ
- Hinweis Schülerfahrkarten
- Wichtige Informationen zum Schulstart
- Unterrichtsbeginn nach den Sommerferien
- Mensa: Start und Kundenkonto
Die Schule
Schulbuchausleihe
Materiallisten
Regelungen & Hinweise
An die Erziehungsberechtigten
Informationen und Anmeldeformulare
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Halbjahreszeugnis melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und nachfolgende Formulare ausgefüllt einzureichen oder zum Anmeldetermin mitzubringen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Halbjahreszeugnis melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an. Damit diese Anmeldung reibungslos abläuft, bitten wir Sie, nachfolgende Informationen zu beachten und nachfolgende Formulare ausgefüllt einzureichen oder zum Anmeldetermin mitzubringen:
- Anmeldeformular (kann auf unsere Homepage direkt online ausgefüllt und heruntergeladen werden) und Einwilligung IServ
- Kopie der Geburtsurkunde
- ggf. Nachweis der Sorgeberechtigung
- Halbjahreszeugnis Klasse 4 der Grundschule (Kopie)
- ggf. Anmeldung zu der entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln über www.iserv-rscampe.de/buecher
- ggf. Nachweis über Leistungsberechtigung nach dem Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeit Suchende, Heim- und Pflegekinder, Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Kopie des Schwimmausweises (falls vorhanden)
- Nachweis Masern-Impfpflicht (Kopien bitte inkl. Deckblatt mit Namen einreichen)
Den Busfahrkartenantrag stellen Sie online beim Landkreis Stade, siehe Merkblatt auf der Homepage.
Anmeldetermine für das Schuljahr 2023/2024:
Sie können Ihr Kind ab dem 24.04.2023 postalisch oder am 10.05.2023, 14:00-17:00 Uhr, sowie am 11.05.2023, 09:00 - 12:00 Uhr, in Präsenz bei uns anmelden. Die Anmeldeformulare finden Sie auf unserer Homepage.
Der späteste Eingang der Anmeldeunterlagen im Original ist Donnerstag, 11.05.2023, 12 Uhr. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich! Die Mitteilungen über das Losverfahren werden am 17.05.2023 per Mail versendet.
Bei Rückfragen rufen Sie bitte unter der Tel.-Nr. 04141 / 79 76 80 in der Zeit von 08:00 bis 13:00 Uhr an.
Für die neuen Fünftklässler:
Einladung zum Einschulungsgottesdienst
(auf das Bild klicken)
Hinweise zu Schulausfällen

Bei winterlichem Schulausfall: Landkreis Stade informiert über Radio, Internet, Twitter und App
Landkreis Stade. Auch wenn der Herbst geradezu sommerlich zu Ende geht – der Winter kommt. Die Kinder freuen sich auf die weiße Pracht, doch können Eis und Schnee den Weg zur Schule erschweren. An solchen Tagen gilt es, mehr Zeit für den Schulweg einzuplanen.
Denn nur bei extremer Witterung fällt die Schule aus. Die Erziehungsberechtigten dürfen im Einzelfall jedoch selbst entscheiden, ihre Kinder zu Hause zu behalten, wenn sie auf dem Schulweg eine unzumutbare Gefährdung durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten.Ob die Schule ausfällt, wird bei extremem Schneefall oder gefährlichem Glatteis am frühen Morgen entschieden.
Ein kreisweiter Unterrichtsausfall wird so schnell wie möglich im Radio, unter www.landkreis-stade.de im Internet sowie über die App „Schulausfall?“ (NOLIS) vom Landkreis bekannt gegeben. Wer dem Landkreis Stade auf Twitter folgt (@lkstade), wird auch über den Kurznachrichtendienst informiert.

Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit

Bei der Teilnahme an Demonstrationen während der Unterrichtszeit stehen zum einen die Schulpflicht und zum anderen die Demonstrationsfreiheit im Widerstreit zueinander.
Grundsätzlich rechtfertigt die Teilnahme an Demonstrationen nicht das Fernbleiben vom Unterricht und somit auch keine Beurlaubung vom Unterricht, so lange das mit der Demonstration verfolgte Anliegen nicht weniger nachhaltig auch außerhalb der Unterrichtszeit verfolgt werden kann.
- Eine kurzzeitige Beurlaubung wegen der Teilnahme an einer Demonstration kann nur dann ausnahmsweise erteilt werden, wenn das mit der Demonstration verfolgte Ziel nicht mehr nach Beendigung des Unterrichts, also in der Freizeit, verwirklicht werden kann und zugleich das Anliegen der Demonstration dem Bildungsauftrag der Schule entspricht und entsprechend schutzwürdig ist.
Ein Antrag auf Beurlaubung wäre durch den volljährigen Schüler/die volljährige Schülerin oder ansonsten durch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig vorab schriftlich mit der Angabe der Gründe für die Beurlaubung bei der Schulleitung einzureichen.
Die Entscheidung über die Beurlaubung erfolgt nach pflichtgemäßer Ermessensausübung durch die Schulleitung.
- In allen anderen Fällen, die die Mehrzahl darstellen dürften, rechtfertigt die Teilnahme an Demonstrationen nicht das Fernbleiben vom Unterricht. Eine Beurlaubung kann daher nicht erteilt werden.
Bleibt der Schüler/die Schülerin dennoch ohne Beurlaubung durch die Schulleitung dem Unterricht fern, stellt dies ein unentschuldigtes Fehlen dar mit der Folge, dass für diese Zeit angesetzte schriftliche Arbeiten ebenso wie anstehende mündliche Lern-/Leistungskontrollen ggf. auch mit „ungenügend“ bewertet werden können. Schüler/Schülerinnen der gymnasialen Oberstufe haben für versäumte Klausuren/fachpraktische Arbeiten in der Regel eine Ersatzleistung zu erbringen.
Für beide Fälle gilt:
Die Teilnahme an einer Demonstration ist keine Schulveranstaltung. Schülerinnen und Schüler sind also während der Teilnahme an der Demonstration sowie auf dem Weg nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Personenschäden versichert. Auch Sachschäden werden nicht ersetzt.
Quelle: Homepage der Nds. Landesschulbehörde