Antrag auf Unterrichtsbefreiung
Befreiungen einer Schülerin/eines Schülers vom Unterricht für einen Tag kann der Klassenlehrer formlos genehmigen. Über Beurlaubungen bis zu vier Wochen entscheidet der Schulleiter. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler/innen nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter.