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Befreiungen einer Schülerin/eines Schülers vom Unterricht für einen Tag kann der Klassenlehrer formlos genehmigen. Über Beurlaubungen bis zu vier Wochen entscheidet der Schulleiter. Vor und nach den Ferien dürfen Schüler/innen nur ausnahmsweise in den Fällen beurlaubt werden, in denen eine Versagung des Urlaubs eine persönliche Härte bedeuten würde. Die Entscheidung hierüber trifft der Schulleiter.
Hier können Sie den Antrag ausdrucken oder herunterladen: