Was ist der Schulelternrat (SER) ?
Als Vorsitzende/r und Stellvertreter/in der Klassenelternschaft wird man Mitglied des Schulelternrates. Der SER setzt sich also aus allen Klassenelternvertretern an der Schule zusammen. Da der Schulelternrat eine besondere Ordnung nach § 94 NSchG beschlossen hat, gehören auchdie Stellvertreter aus den Klassen dem Schulelternrat mit Stimmrecht an. Der Schulelternrat konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden. Die Aufgaben des Schulelternrates sind in den §§ 90 und 96 Niedersächsisches Schulgesetz beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Der SER muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus, ohne Aufforderung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat immer zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird. Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr, es kann selbstverständlich auch öfter sein.
Was ist meine Aufgabe ?
Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie. Ich führe die Beschlüsse des Schulelternrates aus, führe Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften. Ich vertrete die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde. Ein Vorsitzender des Schulelternrates vertritt also nicht mehr nur die Eltern seiner Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule.
Der Schulelternrat 2024/2025 | |
Mete Yuvali (7d) | Vorsitz |
Lydia Kaiser (10a) | Vorsitz |
Sophie Langeheine (5c) | Beisitz |
Simone Liske-Wienecke (6a) | Beisitz |