Beratungslehrerin
Silke Tiemann
Beratungslehrerin
Natalia Wizke
Aufgaben der Beratungslehrer
(Erl. D. MK v. 06.03.1978)
Schullaufbahnberatung
Einzelfallhilfe
- Als allgemeine und individuelle Orientierung der Eltern und Schüler über die verschiedenen Wege im Bildungssystem mit ihren Voraussetzungen und Abschlussqualifikationen.
- Als Einzelberatung aufgrund der (ggf. vom Schulpsychologen) erhobenen Daten und Testergebnisse über die Persönlichkeit und den Lernstand des betreffenden Schülers und der curricularen Möglichkeiten der Schule.
Einzelfallhilfe
Der BL führt Beobachtungen und Untersuchungen (Schulleistungstest, Gruppenintelligenztests, soziometrische Verfahren, Fragebogen) durch
- bei auftretenden Lern- und Verhaltensschwierigkeiten der Schüler
- bei Auffälligkeiten (Diskrepanzen) zwischen Eignung und Schulleistung
und schlägt Maßnahmen zu ihrer Behebung vor. Die weitere Psychodiagnostik, einschließlich Intelligenz- strukturuntersuchungen, bleibt dem Schulpsychologen vorbehalten.
Der BL achtet auf die Durchführung der für einzelne Schüler vorgeschlagenen und mit Lehrern und Eltern vereinbarten pädagogisch-psychologischen Maßnahmen.
Beratung von Schulen und Lehrern
- durch Informationen über schulpsychologische Arbeit
- durch Weitergabe der aus der Beratungslehrertätigkeit gewonnenen Erfahrungen und Ereignisse mit dem Ziel, die Unterrichtsprozesse durch pädagogisch-psychologische Hilfe zu optimieren
- durch Beteiligung bei der Entwicklung von Lernzielkontrollen
In Fällen, in denen eine Beratung der beteiligten Personen ohne Änderung der Erziehungswirklichkeit unwirksam bleiben würde, soll der BL versuchen, die Konflikt erzeugenden Merkmale des jeweiligen Umfeldes herauszuarbeiten und entsprechende Änderungen anzuregen. Bei Maßnahmen in der Schulklasse arbeitet er mit dem Schulpsychologen zusammen.
Beratungslehrer können im Rahmen der ihnen verfügbaren Arbeitszeit und entsprechend ihrer individuellen Handlungskompetenz an allen schulpsychologischen Arbeiten beteiligt werden.
Aus ihrer Aufgabenstellung, wie auch der für Schulpsychologen, ergibt sich die Notwendigkeit zu einer kontinuierlichen und wirkungsvollen Kooperation.
Agentur für Arbeit
Berufsberatung in der Schule
Die Leitlinien der Beratung
Beratung ist ein Angebot
Der Ratsuchende bestimmt, ob er einen Berater in Anspruch nehmen will oder ob er eine begonnene Beratung fortsetzt oder zu einem beliebigen Zeitpunkt abbricht.
Dabei gibt der Ratsuchende das Problem vor und setzt den Rahmen, in dem eine Problemlösung erarbeitet werden soll. Inwiefern er die Problemlösung umsetzt, unterliegt allein seiner Entscheidung.
Der Berater ist unabhängig
Der Berater muss unabhängig in Bezug auf das an ihn herangetragene Problem und etwaige Lösungen sein:
Er selbst muss sich freimachen von dem Wunsch, der Ratsuchende möge doch einer bestimmten Lösung zustimmen, weil
- er als Erzieher bestimmtes Verhalten nicht zulassen kann
- das Beratungsgespräch mit einem bestimmten Auftrag geführt wird, d. h. schon vor dem Gespräch hat sich der Berater auf einen bestimmten Ausgang festlegen lassen.
Der Berater unterliegt der Verschwiegenheitspflicht
Berater müssen Informationen, die sie in Beratungsgesprächen erhalten, für sich behalten, es sei denn, die Ratsuchenden entbinden sie ausdrücklich von dieser Schweigepflicht.
Der Ratsuchende muss ungefiltert alle Aspekte seiner Sichtweise und seines Problemerlebens schildern dürfen, ohne Angst zu haben, dass seine Äußerungen an andere Beteiligte weitergegeben werden.
Der Berater beachtet die Verantwortungsstruktur im Schulsystem und handelt im Rahmen des Beratungskonzepts seiner Schule
Da Schule ein komplexes System von unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten (Aufgabenbereiche der Schulleitung, den Klassen- und Fachlehrern, Funktionsträgern und Vertretern der Schulaufsicht) ist, muss der Berater – in Absprache mit dem Ratsuchenden – möglichst frühzeitig unmittelbar beteiligte Personen miteinbeziehen.
Da im Schulalltag alle Personengruppen auch gleichzeitig als Berater tätig sind, ist gerade im Sinne einer transparenten Verantwortungsstruktur in diesem Bereich eine klare Arbeitsteilung für alle eine Hilfe.
Neben allgemeinen Zielsetzungen sollten in einem Beratungskonzept enthalten sein:
- Vorgehensweise für immer wiederkehrende Standardsituationen (Schuleingangsberatung, Schullaufbahnberatung, Elternabende und – sprechtage, Berufsvorbereitung, usw.)
- Vorgehensweise und Kooperationsformen bei schwierigen Anlässen und Konflikten (Klassenkonferenzen, Fallbesprechungen, Hospitationen, pädagogische Klausurtagungen, usw.)
- Formen der Arbeitsteilung und Kooperation zwischen Lehrkräften, Schulleitung und den einzelnen Sonderfunktionen im Beratungsbereich (Beratungslehrer, Schulpsychologen, Drogenkontaktlehrer, Vertrauenslehrer, Fachberater, usw.)
- Zusammenarbeit mit anderen Schulen und außerschulischen Institutionen (Allgemeiner Sozialer Dienst, Egons – Jugendzentrum, Erziehungsberatungsstelle, Gesundheitsamt (Aidsberatung, etc.), Lebensberatungsstelle des Diakonischen Werkes, usw.)
siehe auch: Sozialtraining