Eine Schulgemeinschaft lebt durch die Menschen, die in ihr aktiv sind. In den unterschiedlichen Schulgremien werden Schüler so in der Schülervertretung (SV) aktiv, Eltern engagieren sich in der Elternvertretung und leisten aktive Elternmitarbeit.
Kein Schulgremium im eigentlichen Sinne, dennoch aber unverzichtbar ist auch der mitgliederstarke Förderverein der Schule. Dieser unterstützt die schulische Arbeit und die schulischen Angebote mit großen Engagement. Durch finanzielle Beteiligung wurden zahlreiche schulische Projekte möglich.
Informieren Sie sich hier über die verschiedenen Gremien, die in der RS Camper Höhe aktiv sind.
Schulvorstand (SchuVo)
Der Schulvorstand
Im Schulvorstand wirken der Schulleiter oder die Schulleiterin mit Vertreterinnen oder Vertretern der Lehrkräfte, der Erziehungsberechtigten sowie der Schülerinnen und Schüler zusammen, um die Arbeit der Schule mit dem Ziel der Qualitätsentwicklung zu gestalten.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen.
Der Schulvorstand 2020/2021 | |
Lehrkräfte | |
Frau Heise | Frau Meinke |
Frau Smiglewicz | Frau Radny |
Frau Sowa | Herr Basseng |
Herr Hamann | Frau Heinrich |
Frau Kilian | Frau Schäfer |
Eltern | |
Frau von Borstel | Herr Funck |
Frau Ahlrep | Herr Fahrmann |
Frau Ramm | Frau Schönfeld |
Schüler | |
Phillip Niemann, 8b | Celina Ribeiro da Silva, 8d |
Yusuf Aydin, 9c | Taha Yasin Imamoglu, 9b |
Gesamtkonferenz (GK)
Gesamtkonferenz
Mitglieder der Gesamtkonferenz (GK) sind alle
Lehrkräfte der Schule und dafür gewählte Eltern- und Schülervertreter.
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule.
Die Einladung und die Tagesordnung sind den Elternvertretern mindestens 10 Tage vor dem festgesetzten Termin zuzustellen.
Die Einladung erfolgt durch die Schulleitung.
An der RS Camper Höhe finden die GKs immer am Dienstag (= Konferenztag) im Raum C11 statt und beginnen in der Regel um 16:30 Uhr.
Die GK tagt 2-3 Mal im Schuljahr.
An der GK nimmt auch immer im Wechsel ein Mitglied der Schulverwaltung teil.
Die Gesamtkonferenz entscheidet über alle pädagogischen Angelegenheiten der Schule.
Die Einladung und die Tagesordnung sind den Elternvertretern mindestens 10 Tage vor dem festgesetzten Termin zuzustellen.
Die Einladung erfolgt durch die Schulleitung.
An der RS Camper Höhe finden die GKs immer am Dienstag (= Konferenztag) im Raum C11 statt und beginnen in der Regel um 16:30 Uhr.
Die GK tagt 2-3 Mal im Schuljahr.
An der GK nimmt auch immer im Wechsel ein Mitglied der Schulverwaltung teil.
ElternvertreterInnen | StellvertreterInnen |
Frau von Borstel | Herr Jakobeit |
Frau Ahlrep | Frau Tibke |
Frau Mundt | Frau Klein |
Herr Jakobeit | Frau Martens |
Frau Brünjes | Frau Bergmann |
Frau Bdndsen | Frau Karrasch |
Frau Misselhorn | Frau Schönfeld |
Herr Funck | Frau Palm |
Frau Leonhard | Frau Ramm |
Frau Kaiser | Frau Quadt-Helck |
SchülervertreterInnen | StellvertreterInnen |
Taha Yasin Imamoglu, 9b | |
Yusuf Aydin, 9c | |
Phillip Niemann, 8b | |
Celina Ribeiro da Silva, 8d | |
Schulelternrat (SER)
Schulelternrat
Was ist der Schulelternrat (SER) ?
Als Vorsitzende/r und Stellvertreter/in der Klassenelternschaft wird man Mitglied des Schulelternrates. Der SER setzt sich also aus allen Klassenelternvertretern an der Schule zusammen. Da der Schulelternrat eine besondere Ordnung nach § 94 NSchG beschlossen hat, gehören auch
die Stellvertreter aus den Klassen dem Schulelternrat mit Stimmrecht an. Der Schulelternrat konstituiert sich alle zwei Jahre neu, dies hat innerhalb zweier Monate nach Ende der Sommerferien stattzufinden. Die Aufgaben des Schulelternrates sind in den §§ 90 und 96 Niedersächsisches Schulgesetz beschrieben. Der Schulelternrat kann alle Themen erörtern, die die Schule betreffen. Private Angelegenheiten von Lehrkräften und Schülern dürfen nicht erörtert werden. Der SER muss vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung von der Schulleitung, dem Schulvorstand oder der zuständigen Konferenz gehört werden. Schulleitung und Lehrkräfte haben dazu von sich aus, ohne Aufforderung, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Dieses Recht auf Information bedeutet aber nicht, dass der Schulelternrat immer zustimmen muss, damit die Entscheidung auch rechtswirksam wird. Der Schulelternrat tagt mindestens zwei Mal im Schuljahr, es kann selbstverständlich auch öfter sein.
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Wer uns sprechen möchte, erreicht mich unter der Email :
RS-CH-SER@web.de
Bitte sprecht mich an, ich werde versuchen zu helfen.
Christina von Borstel
RS-CH-SER@web.de
Bitte sprecht mich an, ich werde versuchen zu helfen.

Christina von Borstel
Was ist meine Aufgabe ?
Der Vorsitzende lädt zu den Sitzungen ein und leitet sie. Ich führe die Beschlüsse des Schulelternrates aus, führe Gespräche mit der Schulleitung und den Lehrkräften. Ich vertrete die Elternschaft der Schule gegenüber der Schulleitung, dem Schulträger und auch gegenüber der zuständigen Landesschulbehörde. Ein Vorsitzender des Schulelternrates vertritt also nicht mehr nur die Eltern seiner Klasse, sondern die Eltern der gesamten Schule.

Der Schulelternrat 2020 / 2021 | ||
Frau von Borstel | 8e | Vorsitz |
Frau Ahlrep | 10b | Vorsitz |
Frau Sauermann | 10a | Beisitz |
Frau Schönfeld | 8e | Beisitz |
Frau Tibke | 8b/6c | Beisitz |
Steuergruppe
Die Steuergruppe
Eine Steuergruppe soll die Entwicklungsarbeit am Schulprogramm koordinieren und die notwendigen Klärungsprozesse von der Auswertung einer Selbstevaluation bis zur Formulierung, Fortschreibung und Beschlussfassung des Schulprogramms organisieren.
Sie wird besonders darauf achten, dass Ziele und Maßnahmen mit dem "Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen" abgestimmt sind und unterstützt die Schulleitung bei der Gestaltung und Begleitung der Prozesse der Qualitätsentwicklung sowie bei deren Verankerung im Kollegium.
Sie wird besonders darauf achten, dass Ziele und Maßnahmen mit dem "Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen" abgestimmt sind und unterstützt die Schulleitung bei der Gestaltung und Begleitung der Prozesse der Qualitätsentwicklung sowie bei deren Verankerung im Kollegium.

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Fachkonferenzen
Schulförderverein

Kontakt:
Schulförderverein RS Camper Höhe
Timm-Kröger-Str. 15
21680 Stade
Mail: info@sfv-rscampe.de
Telefon: (0176) 745 919 71
Der Schulförderverein
Der Schulförderverein der Realschule Camper Höhe wurde im Mai 2004 von Eltern mit dem Zweck gegründet, die Realschule ideell und finanziell zu unterstützen
In der Satzung des Vereins ist diese Zielvorstellung wieder zu finden und als Förderung der Arbeit und Entwicklung sowie Bildung und Erziehung an der Schule genannt. Gleichwohl soll der Schulträger bei der Zielsetzung nicht von seinen Pflichten entbunden werden.
Der Förderverein strebt an Lehrkräfte, Betriebe, Eltern und ehemalige Schüler und Schülerinnen und Freunde der Realschule Camper Höhe als Mitglieder zu gewinnen.
Der Förderverein der Realschule Camper Höhe ist ein eingetragener Verein, der durch das Finanzamt als gemeinnützig anerkannt wurde. Spenden an den Verein sind steuerlich absetzbar.
Wir freuen uns über ihre Ideen, die das Schulleben der Realschule fortentwickeln und sind offen für Aktivitäten rund um die Realschule Camper Höhe.
Wenn Sie es ermöglichen können, helfen Sie uns durch Ihre aktive Mitarbeit, aber auch über passive Mitglieder freuen wir uns.
Zweck/ Ziele des Vereins:
Der Verein hat den Zweck, den von der Realschule übernommenen Erziehungsauftrag ideell und materiell zu fördern, mit den Zielen:
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus zu unterstützen Bildung und Erziehung zu fördern Geld- und Sachspenden für die Schule zur Verfügung stellen
Finanzierung:
Die Finanzierung wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
Warum Mitglied werden?
Jedes neue Mitglied stärkt den Verein und macht ihn zu einem gefragten und respektierten Partner in allen Fragen der Bildung und Erziehung Ihrer Kinder an unserer Schule!
Sie können gegen einen geringfügigen Beitrag (10,00 € pro Jahr) Mitglied werden. Beitrittserklärungen sind im Schulsekretariat erhältlich. Sie werden auch beim ersten Informationsabend für die neuen Klassen ausgegeben.
Oder Sie laden das Formular hier herunter.
Die Bankverbindung:
Wenn Sie uns einen Einmalbetrag spenden möchten, überweisen Sie gerne auf folgendes Konto:
IBAN: DE 69241510051000029130, Sparkasse Stade-Altes Land